
Umwelt im Kanton St.Gallen
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Umweltglossar
U
Umgebung (StFV)
Für die Bestimmung des Schadensausmasses eines angenommenen Störfallszenarios muss die Umgebung, d.h. der Bereich ausserhalb des Betriebsareals, bezüglich seiner Empfindlichkeit (Schadensanfälligkeit) bekannt sein. In einem Kurzbericht oder in einer Risikoermittlung muss die Umgebung daher mit einem ausreichenden Detaillierungsgrad beschrieben werden.
In folgenden Bereichen sind Angaben erforderlich:
- Bevölkerung: Anzahl der Bevölkerung in definierten Bereichen, wie Wohngebiete, Schulhäuser, Spitäler, Freizeitanlagen
- Oberflächengewässer: Bäche, Weiher, Flüsse, Seen
- Grundwasser: Grundwasserschutzbereiche und -zonen, Trinkwasserfassungen
- sensible Infrastrukturanlagen: ARA, Kanalisation
Unterirdisches Gewässer
Grundwasser (einschl. Quellwasser), Grundwasserleiter, Grundwasserstauer und Deckschicht (Art. 4 GSchG). Darunter fallen auch präferenzielle Fliesswege im Festgestein.
Unter den Begriff "Unterirdisches Gewässer" fallen nach der GSchV nebst diesen nach hydrogeologischen Kriterien definierten Grundwasservorkommen auch die im Gesetz nicht besonders erwähnten unterirdischen Flussläufe und Höhlenbäche im Karst sowie Drainagen; sie enthalten jedoch nicht Grundwasser.
Unverschmutzter Aushub
vgl. Aushub (unverschmutzt)
Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)
Ein UVB muss folgende Punkte umfassen:
- Ausgangszustand (Zustand Umwelt ohne Vorhaben)
- Beschreibung des Vorhabens einschliesslich der vorgesehenen Massnahmen zum Schutze der Umwelt
- die voraussichtlich verbleibende Belastung der Umwelt
- Massnahmen, welche eine weitere Verminderung der Umweltbelastungen ermöglichen, aber nicht ins Projekt integriert sind, sowie die Kosten dafür
- bei öffentlichen und konzessionierten Anlagen eine Begründung des Vorhabens
In einem UVB müssen sämtliche Angaben, die zur Prüfung des Vorhabens nötig sind, vollständig, transparent und nachvollziehbar enthalten sein.