
Umwelt im Kanton St.Gallen
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Sondernutzungsplanverfahren
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Das Baugesetz kennt Sondernutzungspläne in der Form von Überbauungsplänen, Gestaltungsplänen, Deponieplänen und Abbauplänen. Federführende Stelle des Kantons in diesen Sondernutzungsplanverfahren ist das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG). Das AREG ist zuständig für die gesamte Koordination innerhalb der kantonalen Verwaltung. Für den Gesuchsteller und die politische Gemeinde ist somit immer das AREG Ansprechpartner im Kanton.
Rechtsgrundlagen
- Art. 22 ff BauG
- Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: Link zur Gesetzesübersicht in Sachen UVPArt. 15 ff EG-USG neues Fenster
A. Durchführung einer UVP
Falls im Rahmen eines Sondernutzungsplanverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss, wird auf die entsprechenden Kommentare samt Verfahrensabläufe des Amtes für Umwelt und Energie (AFU) hingewiesen.
B. Kiesabbau
Im Zusammenhang mit Kiesabbauvorhaben ist auch auf die Wegleitung zu Vorgehen und Verfahrensabläufen bei der Projektierung von Abbauvorhaben für Steine und Erden hinzuweisen, die vom AREG herausgegeben wird und in Zusammenarbeit mit dem AFU erstellt wurde.
Links - im Zusammenhang mit Sondernutzungsplänen
Hilfsmittel
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Umwelt und Energie (AFU)
| Telefon: | 058 229 30 88 / 058 229 39 64 |
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