
Umwelt im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Genehmigung von Grundwasserschutzzonen/-arealen
Die politische Gemeinde hat die Grundwasserschutzzonen und die Grundwasserschutzareale auszuscheiden. Sie hat den Umgrenzungsplan der Zone S mit den zugehörigen Vorschriften (Schutzzonenreglement) ausarbeiten zu lassen und das Auflage- und Einspracheverfahren durchzuführen. Der Umgrenzungsplan mit den zugehörigen Vorschriften bedarf der Genehmigung des Baudepartementes.
A. Verfahrensablauf
Eine Übersicht des gesamten Verfahrens ist im Ablaufschema dargestellt, das auf dieser Seite unter den Hilfsmitteln zu finden ist.
Weitere Informationen sind im Kapitel "Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen und Vollzug der Schutzzonenbestimmungen" zu finden.
B. Anzahl einzureichende Unterlagen
Für die Genehmigung sind die Unterlagen in folgender Anzahl einzureichen:
- Amt für Umwelt und Energie (AFU): 1 Exemplar
- Gemeinde: je betroffene Gemeinde 1 Exemplar
- Wasserversorgung: 1 Exemplar
- weitere: nach Bedarf
C. Wichtiger Hinweis
Eine Genehmigung ist in der Regel problemlos, wenn folgende Punkte befolgt werden:
- die Ergebnisse der Vorprüfung durch das AFU wurden berücksichtigt;
- ein allfälliges Einspracheverfahren ist korrekt durchgeführt worden;
- die Unterlagen sind in der erforderlichen Anzahl und unterzeichnet eingereicht worden.
Links - im Zusammenhang mit Grundwasserschutzzonen/-arealen
Hilfsmittel
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Umwelt und Energie (AFU)
| Telefon / Fax: | 058 229 30 88 / 058 229 39 64 |
|---|