
Umwelt im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Die materielle Bearbeitung des Gesuches durch das AFU
Die materielle Bearbeitung des Gesuches durch das AFU umfasst verschiedene Aufgaben, wie insbesondere Sicherstellen der Koordination und des Informationsflusses unter den beteiligten Behörden sowie Verfügung mit Auflagen ausarbeiten.
A. Sicherstellen des Informationsflusses unter den beteiligten Behörden
Insbesondere auch im Hinblick auf eine Gesamtinteressenabwägung gemäss Art. 2 Anhang 2 VKoV hat diese Aufgabe besondere Bedeutung. Eine umfassende Interessenabwägung kann nur vorgenommen werden, wenn die zu berücksichtigenden Interessen der verschiedenen Fachgebiete und die Auswirkungen des Vorhabens bekannt sind.
B. Organisation, Vorbereitung, Koordination und Durchführung von Augenscheinen und Einigungsverhandlungen
jeweils in Absprache mit der politischen Gemeinde
C. Verfügung mit Auflagen ausarbeiten
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Umweltschutzvorschriften des Bundes und des Kantons St. Gallen zu beachten.
D. Abweisung des Gesuches, wenn das Vorhaben offensichtlich nicht bewilligt werden kann
Die federführende Stelle des Staates entscheidet im eigenen Zuständigkeitsbereich, weshalb sie wie die politische Gemeinde das Gesuch auch vorweg abweisen kann, wenn es offensichtlich nicht bewilligt werden kann.
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Umwelt und Energie (AFU)
| Telefon: | 058 229 30 88 / 058 229 39 64 |
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