
Umwelt im Kanton St.Gallen
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Die Bauabsicht des potentiellen Gesuchstellers
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Obwohl immer wieder darauf hingewiesen wird, erleiden Bauherren häufig gewichtige zeitliche und finanzielle Verluste, weil sie die tatsächliche und rechtliche Ausgangslage vor der Inangriffnahme der Projektierungsarbeiten zu wenig abgeklärt haben. Es ist daher sehr wichtig, Projekte möglichst frühzeitig den zuständigen kommunalen und kantonalen Instanzen zu unterbreiten.
A. Abklärung der Ausgangslage
Ein geeignetes Hilfsmittel hiefür sind die sogenannten Plan- oder Projektbesprechungen (siehe dazu das Thema "Die Beratung des Gesuchstellers").
B. Frühzeitiger Einbezug der Umweltschutzvorschriften
Für den Gesuchsteller ist es wichtig zu wissen, welche Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes Geltung haben. Das Amt für Umwelt und Energie (AFU) führt ein Verzeichnis der Umweltschutzvorschriften (vgl. nachfolgende Linkliste).
C. Berücksichtigung weiterer Bereiche neben dem Umweltschutz
Bei einem Bauvorhaben - namentlich im Bereich Industrie und Gewerbe - sind neben dem Umweltschutz noch weitere Bereiche zu berücksichtigen, wie z.B.:
- Raumplanung,
- Feuerschutz,
- Arbeitnehmerschutz.
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Amt für Umwelt und Energie (AFU)
| Telefon: | 058 229 30 88 / 058 229 39 64 |
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