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345 Klimaanlagen
Falls Klimaanlagen geplant sind, müssen im Baugesuchsformular K1 die entsprechenden Angaben gemacht werden. Zudem sind technische Beschriebe/Prinzipschemata beizulegen.
Angaben im Baugesuchsformular K1 (Gesuch für gewerbliche und industrielle Bauten und Anlagen)
Bereich Energie
Klimaanlagen bedürfen seit Januar 2010 keiner besonderen energierechtlichen Bewilligung mehr. Entsprechend entfällt auch der Bedarfsnachweis. Stattdessen enthält Anhang 2 Ziff. 3.6 bis 3.8 der Energieverordnung (EnV) neue Vorschriften über die technischen Anforderungen solcher Anlagen und Art. 2a EnV Vorschriften über den sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden.
Anlagen zur Kühlung, Befeuchtung oder Entfeuchtung müssen generell dem Stand der Technik entsprechen. Heranzuziehen ist diesbezüglich die Norm SIA 382/1 "Lüftungs- und Klimaanlagen – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen", Ausgabe 2007. Insbesondere darf der elektrische Leistungsbedarf von Lüftungs- und Klimaanlagen für Medienförderung und -aufbereitung einschliesslich Kühlung, Befeuchtung, Entfeuchtung und Wasseraufbereitung in Neubauten höchstens 7 W/m2 und in bestehenden Bauten höchstens 12 W/m2 betragen (vgl. Anhang 2 Ziff. 3.8 EnV).
| ECO-BKP Merkblatt |
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Amt für Umwelt und Energie (AFU)
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