
Umwelt im Kanton St.Gallen
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241 Zulieferung Energieträger, Lagerung
Dank des Fortschritts im Bereich der Tank-Bautechnik und der Tankausrüstung konnten die Vorschriften vereinfacht und auf das Wesentliche beschränkt werden. Dafür verlangen die revidierten Vorschriften vom Inhaber einer Tankanlage ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit seiner Anlage. Der Inhaber des Tanks ist verantwortlich, dass sein Tank tadellos funktioniert und keine Gefahr für die Gewässer darstellt.
Angaben im Baugesuchsformular GA "Wärmetechnische Anlagen"
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Der vorgesehene Brennstoff ist im Baugesuchsformular GA auf Seite 2 anzugeben.
Angaben im Baugesuchsformular GA "Wärmetechnische Anlagen"
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Im Zusammenhang mit der geplanten (oder bereits vorhandenen) Tankanlage sind im Baugesuchsformular GA auf Seite 3 verschiedene Angaben zu machen.
Schemenblätter für Tankanlagen
Für den Einbau von Tankanlagen hat das AFU verschiedene Schemenblätter erstellt.
Weitere Informationen
- Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: TankanlagenTankanlagen: Vollzug im Kanton St.Gallen neues Fenster
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Umwelt und Energie (AFU)
| Telefon / Fax: | 058 229 30 88 / 058 229 39 64 |
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