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111 Rodungen
Der Wald soll in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung erhalten bleiben. Aus diesem Grund sind Rodungen verboten. Wenn wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rodungsbewilligung erteilt werden. Für jede Rodung ist Realersatz zu leisten.
Die zwei Begriffe Rodung und Holzschlag haben rechtlich eine andere Bedeutung. Sie werden häufig verwechselt.
- Eine Rodung ist eine Zweckentfremdung von Waldboden, zum Beispiel für den Bau einer Strasse oder eines Reservoirs. Der Boden ist rechtlich nicht mehr Wald.
- Ein Holzschlag bedeutet, dass auf einer Waldfläche Bäume gefällt werden. Auf der Waldfläche wachsen wieder Jungbäume nach oder sie werden gepflanzt. Der Boden bleibt rechtlich Wald.
Rodungsbewilligung
Ist für ein Bauvorhaben eine Rodung erforderlich, ist hiefür eine besondere Bewilligung erforderlich, die in die Zuständigkeit des Kantonsforstamtes fällt.
Forstrechtliche Bewilligung
Bauten und Anlagen im Waldareal bedürfen - in der Regel zusätzlich zu einer Teilverfügung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation nach Art. 87bis BauG - ebenfalls einer forstrechtlichen Prüfung und Zustimmung (Art. 13 des EG zur eidgenössischen Waldgesetzgebung, sGS 651.1).
Wenn für geplante bauliche Veränderungen im Waldareal oder Eingriffe in den Waldboden ausnahmsweise keine Baubewilligungspflicht nach Art. 78 BauG gegeben sein sollte, ist trotzdem eine forstrechtliche Abklärung beim Kantonsforstamt vorzunehmen. Welche Flächen als dem Waldareal zugehörig zu betrachten sind, richtet sich nach den Waldfeststellungsplänen (für bestockte Flächen innerhalb oder unmittelbar angrenzend an die Bauzonen) bzw. ist von den Forstorganen im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung festzustellen (dynamischer Waldbegriff).
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
- Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: RodungenRodungen, Grundlagen sowie Unterlagen für Rodungsvorhaben: www.wald.sg.ch neues Fenster
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Umwelt und Energie (AFU)
| Telefon: | 058 229 30 88 / 058 229 39 64 |
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