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    <title>News umwelt.sg.ch</title>
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    <updated>2012-05-16T10:53:06Z</updated>
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		<name>News umwelt.sg.ch</name>
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                <title>Grundwassernutzung mit Weitblick</title>
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                <updated>2012-03-12T09:16:00Z</updated>
                <summary>Die Regierung hat den Postulatsbericht «Grundwasserbewirtschaftung im Kanton St.Gallen» verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, wie vielfältig Grundwasser und Quellen im Kanton St.Gallen heute genutzt werden. Weiter enthält der Bericht Massnahmen und Vorschläge zur Grundwasserbewirtschaftung sowie zum haushälterischen Umgang mit dieser wertvollen Ressource.</summary>
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		         		<strong><p>Die Regierung hat den Postulatsbericht «Grundwasserbewirtschaftung im Kanton St.Gallen» verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, wie vielfältig Grundwasser und Quellen im Kanton St.Gallen heute genutzt werden. Weiter enthält der Bericht Massnahmen und Vorschläge zur Grundwasserbewirtschaftung sowie zum haushälterischen Umgang mit dieser wertvollen Ressource.</p></strong>
		         		
							<div class="newsbild"> 
								<a href="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2012/03/grundwassernutzungmitweitblick.html" title="Interner Link: Grundwassernutzung mit Weitblick">
									<img src="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2012/03/grundwassernutzungmitweitblick/jcr:content/newsdetail.jpg" class="textbild" alt="Grundwasserfassung" width="250"/>
								</a>
								<p class="bildlegende"></p>
							</div>
						
						<p>Im Herbst 2009 hiess der Kantonsrat das Postulat «Förderung der Grundwassernutzung»&nbsp;gut. Die Regierung wurde eingeladen, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung des Grundwassers und dessen Einflussfaktoren unter Abwägung aller öffentlichen Interessen umfassend darzulegen. Zudem sollten Massnahmen sowie gegebenenfalls Vorschläge für eine Anpassung der Gesetzgebung dem Kantonsrat unterbreitet werden. In diesem Frühjahr wird die Regierung dem Kantonsrat den Bericht vorlegen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Grundwasser bewirtschaften</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Das Grundwasser im Kanton St.Gallen wird auf vielfältige Weise genutzt. So werden beispielsweise 75 Prozent des Trinkwasserbedarfs durch Grundwasser und Quellen gedeckt. Die verfügbare Menge ist nicht unerschöpflich: Die Neubildung ist abhängig von Niederschlag und Verdunstung, von der Speisung durch Oberflächengewässer und auch von der Versiegelung des Bodens. Neue Energiegewinnungsformen mit Wärmepumpen und die intensive Nutzung von Boden und Untergrund beanspruchen das Grundwasser zunehmend. Mit dem Postulatsbericht schlägt die Regierung verschiedene Instrumente vor für eine Lenkung und Koordination der zahlreichen Nutzungen, wie beispielsweise einen Wasserwirtschaftsplan Grundwasser mit einer Wärmenutzungskarte. Die Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung und eine optimale Nutzung des Grundwassers für Bevölkerung und Wirtschaft werden als Grundsätze festgehalten.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Mehrere Massnahmen führen zum Ziel</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Zu einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung gehören, neben den Interessen der Nutzung, stets auch die Schutzbedürfnisse. Um Gefährdungen und Übernutzungen zu vermeiden, soll die Kontrolle von Anlagen zur Nutzung des Grundwassers, vor allem auch bei deren Erstellung, gezielt verstärkt werden. Weiter werden verschiedene Anpassungen der Gesetzgebung zur Gewässernutzung aus dem Jahr 1960 an die heutigen Gegebenheiten und Bedürfnisse vorgeschlagen. Dabei sind auch mögliche Auswirkungen der Klimaänderung auf den Wasserhaushalt zu beachten. Die Abgaben für Wärmegewinnung aus dem Grundwasser sollen vereinheitlicht und bei grösseren Anlagen mit vollständiger Wasserrückgabe, namentlich für Wärmenetze, gesenkt werden. Die Umsetzung der Massnahmen und der Abgabenordnung soll so erfolgen, dass sie eine lenkende Wirkung entfalten und sich für den Staatshaushalt weder Mehr- noch Mindereinnahmen ergeben.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Grosse Grundwasservorkommen im Kanton St.Gallen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Der vorliegende Bericht zeigt auch, dass der Kanton St.Gallen reich an Grundwasser und Quellen ist. Diese Vorkommen sind ungleich über das Kantonsgebiet verteilt. Am meisten Grundwasser – etwa 85 Prozent der gespeicherten Wassermenge – findet sich im Rheintal. Dieses Grundwasservorkommen gehört zu den grössten der Schweiz. Ergiebige Quellen gibt es vor allem im südlichen Kantonsteil. Genutzt wird das Grundwasser in erster Linie als Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung, dann auch als Brauchwasser in Industrie- und Gewerbebetrieben, zum Heizen von Gebäuden und zum Bewässern in der Landwirtschaft. Vor allem die Zahl der Wärmenutzungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
		         	</div>
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                <title>Neue Aushubdeponien für den Grossraum St.Gallen</title>
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                <updated>2012-01-26T11:19:00Z</updated>
                <summary>Die intensive Bautätigkeit der letzten Jahre führte zu einer grossen Menge an Aushubmaterial. Ein deutlicher Rückgang ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Das verfügbare Fassungsvermögen in der Abfallplanungsregion St.Gallen-Rorschach reicht voraussichtlich noch für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Der Kanton prüft daher frühzeitig Standorte für Nachfolgedeponien.</summary>
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		         	<![CDATA[
		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Die intensive Bautätigkeit der letzten Jahre führte zu einer grossen Menge an Aushubmaterial. Ein deutlicher Rückgang ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Das verfügbare Fassungsvermögen in der Abfallplanungsregion St.Gallen-Rorschach reicht voraussichtlich noch für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Der Kanton prüft daher frühzeitig Standorte für Nachfolgedeponien.</p></strong>
		         		
							<div class="newsbild"> 
								<a href="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2012/01/neue_aushubdeponienfuerdengrossraumstgallen.html" title="Interner Link: Neue Aushubdeponien für den Grossraum St.Gallen">
									<img src="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2012/01/neue_aushubdeponienfuerdengrossraumstgallen/jcr:content/newsdetail.jpg" class="textbild" alt="Deponie T&uuml;fentobel" width="250"/>
								</a>
								<p class="bildlegende"></p>
							</div>
						
						<p>Die Abfallplanungsregion St.Gallen-Rorschach entsorgt das anfallende unverschmutzte Aushubmaterial grösstenteils in der Deponie Tüfentobel. Die Deponie liegt in Engelburg, Gemeinde Gaiserwald, und wird durch die Stadt St.Gallen betrieben. Die grosse Bautätigkeit in dieser Region führt dazu, dass die Deponie rascher gefüllt sein wird, als ursprünglich angenommen. In den vergangenen Jahren wurden jährlich rund 250'000&nbsp;m<sup>3</sup> Aushubmaterial in der Deponie Tüfentobel abgelagert. Im Dezember 2004 bewilligte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Erweiterung der Deponie Tüfentobel mit einem zusätzlichen Volumen von ca. 5.3 Mio. m<sup>3</sup>. Damit reicht das heute noch zur Verfügung stehende Fassungsvermögen für die nächsten 10 bis 15 Jahre.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Notstand vermeiden – frühzeitig planen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Um auch in Zukunft genügend Raum zur Ablagerung von Aushub zu gewährleisten, ist der Kanton verpflichtet, die notwendigen Planungsarbeiten rechtzeitig anzugehen und potenzielle Deponiestandorte im Richtplan auszuscheiden. Die Erfahrung zeigt, dass neue Deponien nur sehr schwer akzeptiert werden und bei der Bevölkerung auf Ablehnung stossen – auch wenn die Notwendigkeit neuer Deponien unbestritten ist. Insbesondere die vielen Transporte, die lange Betriebsdauer und der Schutz der Natur werden intensiv diskutiert.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Zwei Szenarien mit Grossdeponien</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Das Amt für Umwelt und Energie (AFU) sichtete im letzten Jahr rund 45 Standorte für neue Deponien im Raum St.Gallen-Rorschach. Diese kleineren Deponien weisen nach ersten Schätzungen lediglich Volumen zwischen 100'000 und 500'000 m<sup>3 </sup>je Deponie auf und lösen somit das Problem nicht. Das AFU verfolgt darum zwei weitere Szenarien: Szenario 1 sieht eine zentrale Grossdeponie im Steinachtobel vor, das geschätzte Ablagerungsvolumen beträgt über 5&nbsp;Mio.&nbsp;m<sup>3</sup> und die Versorgungssicherheit wäre für über 20 Jahre gesichert. Das Szenario 2 befasst sich mit drei dezentralen Deponien, eine in der Gemeinde Goldach und zwei in der Gemeinde Oberbüren. Hier würde das geschätzte Ablagerungsvolumen je über 1&nbsp;Mio.&nbsp;m<sup>3 </sup>betragen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Machbarkeitsstudien in enger Zusammenarbeit mit Betroffenen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Das AFU wird nun Machbarkeitsstudien für diese beiden Szenarien durchführen. Gleichzeitig werden auch die 45 Standorte für die kleineren Deponien auf ihre Machbarkeit und Zweckmässigkeit überprüft. Die Abklärungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Eigentümern, den Standortgemeinden, den kantonalen Ämtern und den Umweltverbänden. Sobald sich zeigt, dass eine Deponie errichtet werden könnte, soll diese in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden.</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
		         	</div>
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                <title>Abfallbericht 2011 erschienen</title>
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                <updated>2011-12-19T10:27:00Z</updated>
                <summary>Der Abfallbericht 2011 des Kantons St.Gallen, der die Abfallkennzahlen aus dem Jahr 2010 umfasst, ist erschienen.</summary>
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		         	<![CDATA[
		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Der Abfallbericht 2011 des Kantons St.Gallen, der die Abfallkennzahlen aus dem Jahr 2010 umfasst, ist erschienen.</p></strong>
		         		
							<div class="newsbild"> 
								<a href="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/12/2011/12/abfallbericht_2011erschienen.html" title="Interner Link: Abfallbericht 2011 erschienen">
									<img src="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/12/2011/12/abfallbericht_2011erschienen/jcr:content/newsdetail.jpg" class="textbild" alt="Kehrichtsammelfahrzeug" width="250"/>
								</a>
								<p class="bildlegende"></p>
							</div>
						
						<p>Alle zwei Jahre erstellt das Amt für Umwelt und Energie des Kantons St.Gallen eine ausführliche Abfallstatistik über die wichtigsten Abfallarten und Abfallanlagen. Der Abfallbericht 2011 fasst die Abfallkennzahlen aus dem Jahr 2010 zusammen. Generell kann gesagt werden, dass im Jahr 2010 gewisse Abfallfraktionen vermehrt angefallen sind. Dazu gehören die von St.Galler Industrie- und Gewerbebetrieben abgegebenen Sonderabfälle, der unverschmutzte Aushub, der bei Bautätigkeiten anfällt, und biogene Abfälle. Zudem nehmen sowohl die Kehrichtverbrennungsanlagen wie auch die Vergärungs- und Kompostierungsanlagen immer mehr Abfälle aus der Industrie an, welche auch von ausserhalb des Kantons angeliefert werden. Der grösste Handlungsbedarf liegt momentan im Bereich des unverschmutzten Aushubs, da dort oft die Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten fehlen.</p>
						
						
						
							<div class="p">
								<ul class="links">
									
										<li class="download">Abfallbericht 2011.pdf</li>
									
									
								</ul>
							</div>
						
		         	</div>
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                <title>Düngen im Winter - auf eigene Verantwortung</title>
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                <updated>2011-12-19T10:20:00Z</updated>
                <summary>Der Kanton St.Gallen kennt kein kalendarisch bezeichnetes Verbot für das Ausbringen von Gülle und Mist. Während der Winterperiode haben die Landwirte eigenverantwortlich die nötige Sorgfalt beim Ausbringen von Hofdünger walten zu lassen.</summary>
                <content type="html" xml:lang="de">
		         	<![CDATA[
		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Der Kanton St.Gallen kennt kein kalendarisch bezeichnetes Verbot für das Ausbringen von Gülle und Mist. Während der Winterperiode haben die Landwirte eigenverantwortlich die nötige Sorgfalt beim Ausbringen von Hofdünger walten zu lassen.</p></strong>
		         		
							<div class="newsbild"> 
								<a href="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/12/2011/11/duengen_im_winter-aufeigeneverantwortung.html" title="Interner Link: Düngen im Winter - auf eigene Verantwortung">
									<img src="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/12/2011/11/duengen_im_winter-aufeigeneverantwortung/jcr:content/newsdetail.jpg" class="textbild" alt="G&uuml;lle ausgebracht auf Schnee" width="250"/>
								</a>
								<p class="bildlegende"></p>
							</div>
						
						<p><strong>Der Winter kommt bestimmt</strong></p><p>Auch wenn der Herbst überdurchschnittlich warm war, sollten spätestens jetzt Vorbereitungen getroffen werden, damit während der bevorstehenden Wintermonate genügend Kapazitäten zur Lagerung von Gülle und Mist vorhanden sind. In &quot;normalen&quot; Jahren sollte die noch vorhandene Gülle Ende Oktober, in tiefen Lagen spätestens bis Mitte November ausgebracht worden sein. Es hat sich bewährt, wenn das Vieh nicht die gesamte Weidefläche beansprucht, sondern dass Parzellen für die Düngung abgetrennt werden. Nebst ausreichenden eigenen freien Lagerkapazitäten kann frühzeitig abgeklärt werden, ob und wo möglicherweise zusätzlicher Stapelraum für Dünger vorhanden wäre, über den später nötigenfalls verfügt werden könnte. Wenn es eng wird, ist es meistens zu spät für kurzfristige Aktionen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Pflanzen nehmen im Winter kaum Nährstoffe auf - Vegetationsruhe </strong></p><p>Nach der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung dürfen stickstoffhaltige Dünger wie Mist und Gülle nicht ausgebracht werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht aufnehmen können. In unseren Breitengraden kann diese Zeitperiode im Winterhalbjahr je nach Höhenlage und Exposition mehrere Monate dauern. Unter diesen Voraussetzungen entwickeln die Pflanzen in der Regel auch keinen nennenswerten Nährstoffbedarf, der mit zusätzlichen Hofdüngergaben gedeckt werden müsste.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Kein Gülleaustrag während winterlichen Verhältnissen</strong></p><p>Wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist und auch während der Vegetationsruhe dürfen insbesondere keine flüssigen Dünger ausgebracht werden. Es besteht die Gefahr, dass ein grosser Teil der ausgebrachten Nährstoffe in Bäche, Seen oder Grundwasser gelangt, was zu Fischsterben oder Trinkwasserverschmutzungen führen kann.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Gemeinden überwachen - Verantwortung liegt beim Bewirtschafter</strong></p><p>Es ist Aufgabe der Gemeinden, zu überwachen, ob die Vorschriften über die Verwendung von Düngern eingehalten werden. Die früher in den Gemeinden teilweise angewendete Praxis, bei voller Güllegrube zu einem ungünstigen Zeitpunkt sogenannte Notausträge zu gestatten, ist mit den geltenden Vorschriften nicht mehr vereinbar. Somit tragen in jedem Fall die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Unterstützung und Informationen finden die Landwirte auf der Homepage des AFU, mit spezifischen Wetterdaten über einen Link sowie direkt auf den Internetseiten &quot;www.agrometeo.ch&quot; und &quot;www.ostluft.ch&quot;.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Was sind die Folgen einer Verzeigung?</strong></p><p>Bei einer Verzeigung wird ein Strafverfahren eingeleitet. Bei einem Bussenentscheid hat der Landwirt mit Kosten von rund 500 Franken zu rechnen. Zusätzlich werden die Direktzahlungen gemäss Sanktionsschema um 1000 Franken gekürzt.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>umwelt.sg.ch --&gt; Kundengruppe Landwirtschaft; Pflanzenernährung --&gt; Hofdüngeraustrag im Winter</p><p><a href="http://www.agrometeo.ch" title="Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: http://www.agrometeo.ch" target="_blank">www.agrometeo.ch<span class="hidden"> neues Fenster</span></a>&nbsp;--&gt; Meteorologie --&gt; Wettergrafik</p><p><a href="http://www.ostluft.ch/" title="Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: http://www.ostluft.ch/" target="_blank">www.ostluft.ch</a>&nbsp;--&gt; Temperatur&nbsp;--&gt; Verlauf</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Definition der Vegetationsruhe</strong></p><p><strong>Die Vegetationsruhe kann wissenschaftlich wie folgt definiert werden: Die Vegetationsruhe umfasst denjenigen Zeitraum des Jahres, in dem die Pflanzen fotosynthetisch nicht aktiv sind, d.h. nicht wachsen, nicht blühen und nicht fruchten. Als Beginn der Vegetationsruhe gilt, wenn der fünfte aufeinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von unter 5°Celsius aufweist. Für die Berechnung des Tagesmittels werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt. Die Vegetationsruhe endet, wenn der siebte aufeinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 5°Celsius aufweist. Praktisch bedeutet dies, dass in tieferen Lagen wie beispielsweise dem Fürstenland und dem St.Galler Rheintal ab Eintreten der Vegetationsruhe im Herbst bis ungefähr Mitte Februar keine Gülle ausgebracht werden darf.&nbsp;Ausnahmen bilden Föhnperioden, die mindestens sieben Tage hintereinander und länger dauern, was im Winter höchst selten vorkommt. </strong></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
		         	</div>
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                <title>Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung neu geregelt</title>
                <link href="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2011/12/vollzug_der_umweltschutzgesetzgebungneugeregelt.html"/>
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                <updated>2011-12-16T09:48:00Z</updated>
                <summary>Der Kantonsrat hat in der Februarsession 2011 das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung erlassen. Die Regierung legt den Vollzugsbeginn des Gesetzes auf den 1. Januar 2012 fest.  </summary>
                <content type="html" xml:lang="de">
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		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Der Kantonsrat hat in der Februarsession 2011 das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung erlassen. Die Regierung legt den Vollzugsbeginn des Gesetzes auf den 1. Januar 2012 fest.  </p></strong>
		         		
						<p>Das Umweltschutzrecht wird grösstenteils vom Bund erlassen und von den Kantonen vollzogen. So trifft das kantonale Recht die notwendigen Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen, um den Vollzug des Bundesrechts sicherstellen zu können. Weil der Bundesrat die Verordnungen zum eidgenössischen Umweltschutzgesetz über rund 25 Jahre verstreut erlassen hat, erfolgte die Zuständigkeitsregelung im Kanton St.Gallen bisher in Form von verschiedenen Kantonsrats- und Regierungsbeschlüssen. Diese Übergangslösung wird nun durch zwei Erlasse ersetzt: dem Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung und der Verordnung zu diesem Einführungsgesetz.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Die Zuständigkeiten bleiben weitgehend unverändert</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Das Einführungsgesetz übernimmt die bisherige Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden weitgehend. Eine wesentliche Änderung gibt es beim Vollzug der Bestimmungen über belastete Standorte, zu denen etwa Altlasten gehören. Diese Aufgabe wird neu von den Gemeinden ganz an den Kanton übergehen. Dadurch werden die Gemeinden von aufwändigen Verfahren entlastet und spezialisierte Fachleute beauftragt. </p><p>&nbsp;</p><p>In der Verordnung zum Einführungsgesetz werden insbesondere die Zuständigkeiten für den Vollzug innerhalb der Kantonsverwaltung geregelt. Die Regelung knüpft grundsätzlich an der bestehenden Ordnung an. Der Vollzug obliegt im Wesentlichen dem Amt für Umwelt und Energie. Einzelne Aufgaben werden dem Kantonsforstamt, dem Landwirtschaftsamt, dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei, dem Tiefbauamt sowie der Kantonspolizei übertragen. </p><p>&nbsp;</p><p><strong>Vollzugslücken werden geschlossen</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Neben der Regelung der Zuständigkeiten enthalten das Einführungsgesetz und die Verordnung eine Reihe weiterer Vorschriften, welche die wirksame Umsetzung des eidgenössischen Umweltschutzrechts sicherstellen und unterstützen. Dazu zählen beispielsweise die Vorschriften über die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden sowie die interkantonale und internationale Zusammenarbeit. Zudem können verschiedene Vollzugslücken geschlossen werden, insbesondere in den Bereichen Abfall, Altlasten, nichtionisierende Strahlung, Erschütterungen sowie umweltgefährdende Organismen. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Licht im Dschungel der Vollzugsvorschriften</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Durch die neue Regelung können ein Gesetz, vier Kantonsratsbeschlüsse und sieben Regierungsbeschlüsse aufgehoben werden. Die neuen Vollzugsvorschriften ermöglichen es, sich rasch einen Überblick über das kantonale Umweltschutzrecht zu verschaffen. In diesem Sinn sind sie bürgerfreundlicher als die bisherigen Vorschriften. </p>
						
						
						
		         	</div>
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        </entry>
    
        <entry>
                <title>Energieagentur St.Gallen ist einen Schritt weiter</title>
                <link href="http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2011/10/energieagentur_stgallenisteinenschrittweiter.html"/>
                <id>http://www.sg.ch/content/applikationen/news/1/2011/10/energieagentur_stgallenisteinenschrittweiter.html</id>
                <updated>2011-10-27T09:27:00Z</updated>
                <summary>Die vorberatende Kommission des Kantonsrats unter dem Präsidium von Markus Bollhalder, St.Gallen, hat den IV. Nachtrag zum Energiegesetz diskutiert. Eine engagierte Debatte führte sie über die zweckmässige Organisation der geplanten Energieagentur. Dabei ging es vor allem um Fragen in Bezug auf die Auswahl der Träger und die Rechtsform. Die Kommission gab der Regierung diesbezüglich Empfehlungen ab, überwies die Vorlage schliesslich aber ohne Änderungsanträge dem Kantonsrat.</summary>
                <content type="html" xml:lang="de">
		         	<![CDATA[
		         	<div class="t">
		         		<strong><p>Die vorberatende Kommission des Kantonsrats unter dem Präsidium von Markus Bollhalder, St.Gallen, hat den IV. Nachtrag zum Energiegesetz diskutiert. Eine engagierte Debatte führte sie über die zweckmässige Organisation der geplanten Energieagentur. Dabei ging es vor allem um Fragen in Bezug auf die Auswahl der Träger und die Rechtsform. Die Kommission gab der Regierung diesbezüglich Empfehlungen ab, überwies die Vorlage schliesslich aber ohne Änderungsanträge dem Kantonsrat.</p></strong>
		         		
						<p>Der vierte Nachtrag zum Energiegesetz enthält die Grundlagen für die Schaffung eines Kompetenzzentrums, in dem die energiepolitischen Aktivitäten von Kanton, Gemeinden und Wirtschaft aufeinander abgestimmt und gebündelt werden. Es ist geplant, dass dieses Kompetenzzentrum unter dem Namen &quot;Energieagentur St.Gallen&quot; im Oktober 2012 den Betrieb aufnehmen wird. Getragen wird die Energieagentur von Kanton und Gemeinden sowie der SAK und der SN Energie. Sie bezweckt, der Bevölkerung und der Wirtschaft einen einfachen Zugang zu umfassenden Angeboten in den Bereichen Energieberatung und Förderung von erneuerbaren Energien zu verschaffen. Dies soll nach dem &quot;Ein-Schalter-Prinzip&quot; geschehen: Die Kundinnen und Kunden können sich jeweils an eine Ansprechperson wenden, die umfassend und produktneutral informiert und nötigenfalls Spezialisten vermittelt. Die Energieagentur soll als nicht gewinnorientierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert werden.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Intensive Diskussionen zur Trägerschaft</strong></p><p>&nbsp;</p><p>In der vorberatenden Kommission nahm die Organisation der Energieagentur viel Raum ein. Insbesondere wurde angeregt, eine Erweiterung der Trägerschaft zu prüfen. Die vorberatende Kommission vertrat die Auffassung, die Energieagentur müsse offen sein für weitere Träger. Regierungsrat Willi Haag bestätigte dies und stellte gleichzeitig klar, dass die Träger keinen inhaltlichen Einfluss auf die Energieagentur nehmen können, sondern in erster Linie mit ihrem unternehmerischen Know-how und einer finanziellen Bindung den Betrieb des Unternehmens organisatorisch gewährleisten. Der Unternehmenszweck könne nur mit dem Einverständnis aller Träger geändert werden. Dadurch werde sichergestellt, dass sich die Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Ziele von kantonalem Energiekonzept und Energiegesetz bewegen müsse. Dies gelte namentlich auch für die Zusammenarbeit mit Partnern, d.h. beispielsweise mit Verbänden, Unternehmen und Fachhochschulen. Das Tätigkeitsfeld der Energieagentur werde grundsätzlich von den Aufträgen der Träger, Partner und Dritten bestimmt, die ihr in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien erteilt würden.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Fragen zur Rechtsform </strong></p><p>&nbsp;</p><p>Ebenfalls empfahl die vorberatende Kommission der Regierung, nochmals zu prüfen, ob die Rechtsform der Aktiengesellschaft gegenüber derjenigen der GmbH nicht doch vorteilhafter wäre. Weil eine Umwandlung in eine AG auch nach der Betriebsaufnahme jederzeit möglich ist, wenn es sich als zweckmässig erweisen sollte, hält die Kommission die Organisationsform letztlich aber trotzdem nicht für entscheidend. Zudem will sie die geplante Betriebsaufnahme im Oktober 2012 nicht gefährden. </p><p>&nbsp;</p><p>Unbestritten war in der Kommission die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Ausrichtung von Förderungsgeldern des Bundes im Rahmen des Gebäudeprogramms. Eine grosse Mehrheit hiess zudem die Änderung der Bewilligungspflicht für ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen gut. Es handelt sich dabei um einen Beitrag zur Erhöhung der Stromeffizienz.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Kantonsrat wird in der Novembersession erstmals über die Vorlage beraten.</p><p>&nbsp;</p>
						
						
						
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