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Mikroverunreinigungen als neue Herausforderung im Gewässerschutz

Medikamente und Pestizid spritzen

Rückstände von Medikamenten, Inhaltsstoffe aus Reinigungsmitteln und Körperpflegeprodukten, Insekten- und Unkrautvertilgungsmittel oder Industriechemikalien werden in der ARA nicht oder nur schlecht zurückgehalten und sind in den Gewässern in sehr tiefen Konzentrationen nachweisbar. Manche dieser Mikroverunreinigungen können sich auf die Lebewesen im Wasser schädlich auswirken. Zudem sind sie im Trinkwasser unerwünscht. Vor allem Flüsse mit einem hohen Anteil an gereinigtem Abwasser enthalten kritische Konzentrationen. Der Bund will mit einer Änderung der Gewässerschutzverordnung den Eintrag von Mikroverunreinigungen in die Gewässer verringern. Dazu müssen zahlreiche ARA mit zusätzlichen Behandlungsstufen ausgerüstet werden.

Messkampagnen im Kanton St.Gallen

Das Amt für Umwelt und Energie (AFU) hat bereits verschiedene Messkampagnen zu Mikroverunreinigungen durchgeführt. Die Belastungslage im Kanton ist damit gut beschrieben. In zahlreichen Proben konnten hormonell wirksame Stoffe, Arzneimittel und einzelne Industriechemikalien nachgewiesen werden, meist jedoch nicht in kritischen Konzentrationen. In einigen Proben lagen die Werte für bestimmte Substanzen aber im kritischen Bereich. Am Stärksten belastet sind kleinere Flüsse, die einen hohen Anteil gereinigtes Abwasser aus ARA mit sich führen. Die Ergebnisse liegen in den unten aufgeführten Fachbeiträgen als Berichte vor. Mit Messungen in ARA-Ausläufen versucht das AFU, aussergewöhnliche Einträge von kritischen Mikroverunreinigungen aufzuspüren. Sofern ein Eintrag aus einer einzelnen Quelle, z. B. aus einem Industriebetrieb, stammt, werden im Gespräch mit den Verantwortlichen Massnahmen gesucht.

Mikroverunreinigungen beseitigen: zusätzliche Reinigungsstufen auf ARA?

Projekt «Strategie MicroPoll»
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Projekt «Strategie MicroPoll» die Belastung durch Mikroverunreinigungen in Schweizer Gewässern ermittelt, ein Beurteilungskonzept erstellt und in Pilotversuchen auf ARA Grundlagen für die technische Umsetzung von Massnahmen erarbeitet. 

 

Änderung der Gewässerschutzverordnung

Bei zahlreichen Stoffen lässt sich ein Eintrag ins Abwasser nicht vermeiden. Medikamente beispielsweise werden grösstenteils wieder ausgeschieden und gelangen ins Abwasser. Das BAFU kommt zum Schluss, dass sich die Gesamtfracht von Mikroverunreinigungen, die in unsere Gewässer gelangt, am effizientesten mit zusätzlichen Reinigungsstufen auf ARA verringern lässt. Der Bund möchte daher für bestimmte ARA einen Eliminationsgrad für Mikroverunreinigungen von mindestens 80 Prozent in der Gewässerschutzverordnung vorschreiben. In der Vernehmlassung fand die Stossrichtung breite Unterstützung, die konkrete Vorlage wurde aber mehrheitlich abgelehnt. Wesentliche Kritikpunkte waren die Finanzierung der Massnahmen, die Umsetzungsfristen und die Koordination in den Einzugsgebieten der Gewässer. Die Vorlage wurde mittlerweile durch den Bund zusammen mit den Kantonen und Fachverbänden weiter entwickelt.

 

Zusätzliche Reinigungsstufen auf ausgewählten ARA

Als Verfahren stehen die Behandlung des Abwassers mit Ozon oder Aktivkohle im Vordergrund. Erweitert werden sollen die grossen ARA mit mehr als 80'000 angeschlossenen Einwohnern, die ARA im Einzugsgebiet von Seen mit mehr als 24'000 angeschlossenen Einwohnern und die ARA mit mehr als 8'000 angeschlossenen Einwohnern an Gewässern mit einem Abwasseranteil von mehr als 10 Prozent. Bei dieser Kategorie von ARA muss der Kanton in einer Planung über das Einzugsgebiet festlegen, welche ARA aufzurüsten sind. Im Kanton St.Gallen sind voraussichtlich etwa zehn ARA betroffen. Dabei könnten auch Zusammenschlüsse sinnvoll sein.

 

Spezialfinanzierung

Der Bund geht davon aus, dass rund 100 der über 700 ARA in der Schweiz ausgebaut werden müssten und dass die Kosten dafür rund 1.2 Mia. Franken betragen. Der Bundesrat schlägt eine Spezialfinanzierung vor, nach der 75 Prozent der Investitionskosten der betroffenen ARA abgegolten werden sollen. Der Finanzierungsbedarf soll mit einer jährlichen Abgabe gedeckt werden, die bei allen ARA pro angeschlossenem Einwohner und Jahr erhoben wird. Der Vorschlag befindet sich bis zum 31. August 2012 in der Vernehmlassung.

 

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