
Wärmeverteilung und -abgabe
Haustechnische Anlagen zur Wärmeverteilung und -abgabe
Einzelheiten für den Vollzug im Zusammenhang mit der Wärmedämmung von Heiz- und Warmwasserverteilsystemen sowie der Einzelraumregelung können Ziff. 9 und 10 der Vollzugshilfe EN-3, Heizung und Warmwasser, der Konferenz kantonaler Energiefachstellen entnommenn werden.
Vorlauftemperaturen
Wärmeabgabesysteme dürfen mit Vorlauftemperaturen von höchstens 50°C (Heizkörper) bzw. 35°C (Fussbodenheizung) betrieben werden. Davon ausgenommen sind Hallenheizungen mit Bandstrahler sowie spezielle Heizungssysteme, die nachweislich eine höhere Vorlauftemperatur benötigen wie z.B. Gewächshäuser (Anhang 2 Ziff. 2.1 EnV).
Die Beschränkung der Vorlauftemperatur gilt für die gesamte Verteilung bzw. ab Mischventil. Davon ausgenommen sind Speiseleitungen vom Kessel zum Verteiler sowie Ladeleitungen für Wassererwärmer.
Mit einer Fussbodenheizung kombinierte Handtuchradiatoren sind ebenfalls auf höchstens 35°C zu dimensionieren. Sind sie mit einem Elektroeinsatz versehen, müssen sie über eine Timer-Schaltung verfügen.
Dämmung von Warmwasserleitungen und Verteilern
Für die Warmwasserleitungen und die Verteiler sind von der Rohr-Nennweite und der Wärmeleitfähigkeit abhängige Dämmwerte einzuhalten. Die Dämmstärke wird einerseits bei höheren Betriebstemperaturen erhöht, andererseits kann sie in begründeten Fällen bei Kreuzungen, Pumpen, Wanddurchbrüchen u.Ä. auch reduziert werden (Anhang 2 Ziff. 2.2 bis 2.4 EnV).
Dämmung von erdverlegten Leitungen
Für erdverlegte Leitungen sind Wärmedurchgangskoeffizienten (UR-Werte) vorgeschrieben (Anhang 2 Ziff. 2.6 EnV).
Thermostatventile
Alle beheizten Räume müssen mit Einrichtungen versehen werden, die es ermöglichen, die Raumlufttemperatur einzeln einzustellen und selbsttätig zu regeln. Ausgenommen sind Räume, die überwiegend mittels träger Flächenheizungen mit einer Vorlauftemperatur von höchstens 30°C beheizt werden (Anhang 2 Ziff. 2.7 EnV). In diesen Fällen ist eine Regulierung kaum mehr sinnvoll.
Wird ein Raum im Rahmen einer energetischen Umnutzung neu oder stärker beheizt, müssen Thermostatventile eingebaut werden. Dasselbe gilt bei einer Vergrösserung des Gebäudevolumens (Anbau, Aufbau).
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