Umgang mit ausgehobenem Boden

Baggerschaufel

Beim Bauen wird meist Boden abgeschält oder ausgehoben und später, beispielsweise für Rekultivierungen, Umgebungsgestaltungen oder Terrainveränderungen wieder verwendet. Stammt dieser Bodenaushub aus der Nähe von diffusen Schadstoffquellen (z.B. Strassen oder Eisenbahnlinien), so ist er mehr oder weniger stark mit Schadstoffen verunreinigt (Blei, Kupfer, Cadmium, Zink, PAK usw.). Wird solcher Bodenaushub unkontrolliert verschoben und verwertet, besteht die Gefahr, dass damit bisher saubere Böden belastet werden. Um dies zu verhindern, schreibt die eidgenössische Verordnung über Belastungen des Bodens vor, wie mit ausgehobenem Boden umzugehen ist. Der Vollzug dieser Vorschrift obliegt der politischen Gemeinde.

 

   

Detailaufgaben und Hinweise


A. Beurteilung durch die Gemeinde

Bodenverschiebungen sind in folgenden Fällen durch die politische Gemeinde zu beurteilen:

 

  • Es werden mehr als 50 m3 Bodenmaterial verschoben. Dies entspricht einer Fläche von rund 200 m2.

 

  • Es besteht der Verdacht, dass der (Ober-)Boden über den Richtwerten gemäss VBBo mit Schad­stoffen belastet ist. Mutmasslich belastete Flächen sind im Vollzugshilfsmittel „Prüfgebiete Bodenverschiebungen“ aufgeführt.

 

 

B. Prüfgebiete Bodenverschiebungen

Das Vollzugshilfsmittel „Prüfgebiete Bodenverschiebungen“ (VHM PrüBo) bezeichnet die Gebiete, in denen der Oberboden mit grosser Wahrscheinlichkeit über den Richtwerten gemäss VBBo mit Schadstoffen belastet ist. Zum besseren Verständnis des Vollzugshilfsmittels ist Folgendes zu erwähnen:

 

  • Das VHM PrüBo hat nichts mit dem Verdachtsflächenkataster und dem Kataster der belasteten Standorte zu tun.

 

  • Die Bodenbelastung der im VHM PrüBo ausgeschiedenen Gebiete stammt von diffusen Schadstoffquellen (z.B. Strassen) oder durch grossflächigen Eintrag von Stoffen im Hinblick auf eine spezifische Wirkung (z.B. Kupfer im Weinbau). Diese Bodenbelastungen werden im Verdachtsflächenkataster und im Kataster der belasteten Standorte ausdrücklich nicht erfasst.

 

  • Das VHM PrüBo ist eine Hinweiskarte, d.h. für Darstellungen in einem Massstab grösser als 1:10'000 ist diese Karte nicht geeignet. Insbesondere ist die Karte nicht parzellenscharf.

 

  • Das Vollzugshilfsmittel PrüBo ist im Geoportal für Betrachter verfügbar.